

Steuerliche Regelung der Wohnriester
Für die Wohnriester gelten die ähnliche steuerliche Regelungen wie bei allen anderen Riesterrenten-Vorsorgeformen (Fonds- oder Banksparpläne und Versicherungslösungen) auch.
Während der Ansparphase der Riester Rente, dem Besparen des Riester-Bausparvertrages oder der Tilgungsphase des Eigenheims, bekommen Sie staatliche Unterstützung durch Zulagenförderung und Steuerfreiheiten. Erst in der Rentenphase werden Leistungen besteuert. Dies geschieht bei der Wohnriester mit Einrichtung eines sogenannten Wohnriesterförderkontos.
Ansparphase / Tilgungsphase des Eigenheims
In der Erwerbsphase wird der Wohnriester Nutzer gefördert und erhält steuerliche Entlastung und Förderungen wie vorne aufgeführt. Zu Beginn der Nutzung von Wohnriester wird ein fiktives Wohnriesterförderkonto bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) eingerichtet. Hier erfolgt die Erfassung des steuerlich geförderten Kapitals. Die Zahlungen zur Tilgung und die Beträge der Zulagenförderung werden darin summiert und während der Tilgungsphase mit 2%verzinst.
Rentenphase
Erst mit Beginn der Rentenphase wird Steuer fällig. Ob im Ruhestand Steuern anfallen, richtet sich nach dem individuellen Steuersatz, abhängig vom Einkommen und der Höhe der Rente des Steuerpflichtigen.
Der Nutzer von Wohnriester hat 2 Möglichkeiten bezüglich der nachgelagerten Besteuerung:
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