

Staatliche Riester-Förderung in Zahlen
Bei der Wohnriester gelten dieselben Förderregelungen wie bei der bisherigen Riester Rente. In der Erwerbsphase können Aufwendungen (Tilgungsbeiträge und Zulagen) bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr steuerlich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
| Zulagenberechtigte | Höhe der Zulagen jährlich |
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Grundzulage für Erwachsene
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154 € |
| Kinderzulage | 185 € |
| Zulage für Neugeborene ab 2008 | 300 € |
| Berufseinsteiger bis zum Alter von 25 Jahren | 200 € |
Um die Zulagen zu erhalten müssen 4 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttovorjahreseinkommens eingezahlt /getilgt werden.
Berechungsbeispiel
Eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 40.000 € und 2 Kindern könnte z. B. im Monat 133 € auf einem Bausparvertrag ansparen bzw. ein Baudarlehen tilgen, und würde aufgrund der Zulagen von 678 € im Jahr nur 76,50 € monatlich aus eigener Tasche bezahlen. Die Förderquote liegt bei 37,7 %.
Hohe Zulagenverzinsung mit dem richtigen Anbieter
Die Auswahl des richtigen Versicherers ist bei der Effektivität der Riester Rente entscheidend. Häufig bestehen bei der prognostizierten Rentenhöhe mehr als 20 Prozent Unterschied zwischen den einzelnen Anbieter.
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