Jeder kann riestern
Prinzipiell kann jede Person einen Riester-Renten-Vertrag abschließen und die Vorteile der gesetzlichen Riester-Kriterien (Beitragsgarantie, garantierte lebenslagen Rente, Sonderausgabenabzug) nutzen. Allerdings ist der staatliche Zulagenanspruch auf einen bestimmten förderberechtigten Personenkreis beschränkt.
Folgende Personengruppen können Wohnriester nutzen und sind förderberechtigt:
- in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Pflichtversicherte Landwirte
- Kindererziehende, in den von der Rentenversicherung anerkannten Erziehungszeiten
- Ehegatten Sonderregelung: Ist nur ein Ehegatte förderberechtigt, ist der andere auch mittelbar förderberechtigt und kann die Wohnriester Förderungen nutzen
- Rentner, die wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit sowie Empfänger einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit aufgrund des Bezugs einer entsprechenden Rente bzw. Versorgung unmittelbar förderberechtigt sind
- Arbeitslose, die wegen mangelnder Bedürftigkeit kein Arbeitslosengeld beziehen
Sind Sie nicht sicher, ob Sie zu dem Personenkreis der Riester-Förderberechtigten gehören ? - Geben Sie einfach Ihre Daten in das untenstehende Formular ein, unsere Experten informieren Sie gerne.