

Jetzt neu: Staatliche Riester-Zulagen auch für Eigenheimfinanzierungen und Riester-Bausparverträge
Mit den neuen Regelungen zur Wohnriester unterstützt der Staat nach Abschaffung der Eigenheimrente erstmals wieder den Wunsch vieler Verbraucher: Den Traum vom Eigenheim.
Bisher konnte die Riester-Rente nur in Form von Versicherungen, Bank- oder Fondssparplänen abgeschlossen werden. Diese Zeiten sind vorbei: Jetzt gibt es die staatliche Riester-Förderung (jährlich 154 EUR pro Erw./ 185 bzw. 300 EUR pro Kind) auch für Eigenheimfinanzierungen und Riester-Bausparverträge.
Die Wohnriester-Förderung - Hier Ihre neuen Möglichkeiten:
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